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Erziehungsbeistandschaften

 Die Erziehungsbeistandschaft zählt zu den „klassischen“ ambulanten Hilfen zur Erziehung. Der Blick richtet sich dabei auf das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen. Dabei werden die Familie und das soziale Umfeld, soweit möglich, miteinbezogen. Diese Hilfeform setzt Freiwilligkeit und aktive Mitwirkungsbereitschaft aller Beteiligten voraus. Grundlage ist § 30 SGB VIII.